21/01/2025
Es gehört wohl zu den jahrzehntealten Stehsätzen jeder sozialversicherungsrechtlichen Schulung: die Definition eines Arbeitsunfalles.
„Während der Arbeitstätigkeit sowie am direkten Weg zum und vom Arbeitsplatz nach Hause."
So oder so ähnlich, denn eine präzise, unumstrittene Definition findet sich in der Literatur ohnedies nicht. Und das nicht erst seit „Homeoffice" & Co. Zuweil wird die Notwendigkeit betont, dass es sich um den DIREKTEN Weg (ohne Zwischenstopp, etwa zum Wurstsemmel-Erwerb) handeln müsse. Eine brandneue OGH-Entscheidung bereichert Schulungen zur „gesetzliche Unfallversicherung" nun um eine Facette.
„10ObS55/24x", so der sperrig klingende „Zündstoff" für so manch‘ hitzige Debatte. Aber auch Anlass für Neuabschlüsse einer PRIVATEN Unfallvorsorge.
Doch der Reihe nach.
Ein Dienstnehmer verunfallte am Weg zur Arbeit mit seinem E-Scooter.
Er verletzte sich dabei so nachhaltig, dass er Anspruch auf eine Versehrtenrente bei seiner „GESETZLICHEN" Unfallversicherung (in seinem Fall die BVAEB) stellte.
Diese lehnte den Anspruch jedoch ab.
Begründung: ein E-Scooter sei ein „Spiel- od. Sportgerät" und kein Fahrzeug. Der Gesetzgeber hätte dies in der STVO bewusst zum Ausdruck gebracht, indem er E-Scooter nicht mit Fahrrädern gleichgestellt hätte.
Der OGH schloss sich dieser Argumentation im Wesentlichen an.
Und „legte noch einiges drauf". Er sieht einen E-Scooter weder als ein „allgemein übliches, noch als sicher handhabbares Verkehrsmittel" an, wie das Versicherungsjournal aktuell berichtet …
Für hitzige Debatten in Expertenzirkeln ebenso wie an Stammtischen dürfte mit diesem Urteil jedenfalls gesorgt sein. Oder mit anderen Worten: Eine bessere Werbung für eine private Unfallvorsorge hätte es nicht geben können. Denn das Risiko ist da. Das zeigt nicht nur dieser Einzelfall, sondern auch die Statistik: VERFÜNFFACHUNG der Scooter-Unfälle in den letzten fünf Jahren.
Foto: Mag. Alexander Sorger
Es gehört wohl zu den jahrzehntealten Stehsätzen jeder sozialversicherungsrechtlichen Schulung: die Definition eines Arbeitsunfalles. „Während der Arbeitstätigkeit sowie am direkten Weg zum und vom Arbeitsplatz nach Hause." So od so ähnlich, denn eine präzise, unumstrittene Definition fin...