17/11/2025
Seit 1. November gilt die situative Winterreifenpflicht und diese Woche wird es in allen Teilen des Landes winterlich.
Herrschen winterliche Fahrbahnbedingungen mit Schnee, Matsch oder Eis, muss das Auto mit adäquaten Reifen ausgerüstet sein.
Wenn es kracht und der Wagen des Unfallverursachers ist nicht mit Winterreifen ausgerüstet, ersetzt dessen Haftpflichtversicherung dem Geschädigten zwar den Schaden, die Kaskoversicherung könnte jedoch dem Lenker des sommerbereiften Fahrzeugs wegen „grober Fahrlässigkeit“ die Zahlung verweigern.
Teuer wird es auch dann, wenn der Lenker des Wagens mit Sommerreifen nicht beweisen kann, dass ein gleicher Unfall auch mit Winterausrüstung passiert wäre. Dann trifft diesen jedenfalls ein Teilverschulden und er wird vom Unfallgegner nicht den vollen Schadenersatz erhalten.
Unser Tipp: Lassen Sie Ihre Reifen so rasch, wie möglich umstecken oder steigen Sie bei winterlichen Bedingungen auf Öffis um.
Wir wünschen gute und sichere Fahrt!