24/07/2025
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SV-TRINKGELDPAUSCHALE IM HOTEL- UND GASTGEWERBE AB 2026 ÖSTERREICHWEIT EINHEITLICH
Nach langen Verhandlungen hat sich die Regierung nun darauf geeinigt, dass Trinkgelder weiterhin steuerfrei bleiben und die für die Sozialversicherung maßgeblichen Trinkgeldpauschalen im Hotel- und Gastgewerbe ab 01.01.2026 österreichweit vereinheitlicht werden. Die Höhe der geplanten SV-Pauschale soll künftig für Kellner/innen mit Inkasso € 65,00, ohne Inkasso € 45,00 betragen. Das tatsächliche Trinkgeld soll, sellbst wenn es im Einzelfall nachweislich (z.B. bei Kreditkartenzahlung) oder aufgrund Schätzung deutlich höher ist als die SV-Pauschale, künftig nicht mehr für die SV-Beitragsgrundlage herangezogen werden.
Damit soll Rechtssicherheit geschaffen und das diesbezügliche Risiko von SV-Beitragsnachforderungen bei GPLBs beseitigt werden. Für laufende Verfahren wird es eine Generalamnestie geben, sprich: diese sollen ohne SV-Nachzahlung eingestellt werden. Für bereits abgeschlossene Fälle, in denen Betriebe bereits hohe Nachzahlungen auf Basis der tatsächlichen Trinkgelder entrichten mussten, wurde eine Härtefall-Regelung angekündigt.
Wichtiger Hinweis: Die weiteren Details bleiben aber noch abzuwarten, sodass zum jetzigen Zeitpunkt eine konkrete Einschätzung der Maßnahme noch schwierig ist.