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24/07/2025

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SV-TRINKGELDPAUSCHALE IM HOTEL- UND GASTGEWERBE AB 2026 ÖSTERREICHWEIT EINHEITLICH
Nach langen Verhandlungen hat sich die Regierung nun darauf geeinigt, dass Trinkgelder weiterhin steuerfrei bleiben und die für die Sozialversicherung maßgeblichen Trinkgeldpauschalen im Hotel- und Gastgewerbe ab 01.01.2026 österreichweit vereinheitlicht werden. Die Höhe der geplanten SV-Pauschale soll künftig für Kellner/innen mit Inkasso € 65,00, ohne Inkasso € 45,00 betragen. Das tatsächliche Trinkgeld soll, sellbst wenn es im Einzelfall nachweislich (z.B. bei Kreditkartenzahlung) oder aufgrund Schätzung deutlich höher ist als die SV-Pauschale, künftig nicht mehr für die SV-Beitragsgrundlage herangezogen werden.

Damit soll Rechtssicherheit geschaffen und das diesbezügliche Risiko von SV-Beitragsnachforderungen bei GPLBs beseitigt werden. Für laufende Verfahren wird es eine Generalamnestie geben, sprich: diese sollen ohne SV-Nachzahlung eingestellt werden. Für bereits abgeschlossene Fälle, in denen Betriebe bereits hohe Nachzahlungen auf Basis der tatsächlichen Trinkgelder entrichten mussten, wurde eine Härtefall-Regelung angekündigt.

Wichtiger Hinweis: Die weiteren Details bleiben aber noch abzuwarten, sodass zum jetzigen Zeitpunkt eine konkrete Einschätzung der Maßnahme noch schwierig ist.

Was bringt die steuerfreie Mitarbeiterprämie 2025 wirklich? 🤔💶Das Budgetbegleitgesetz 2025 erlaubt Unternehmen eine einm...
09/07/2025

Was bringt die steuerfreie Mitarbeiterprämie 2025 wirklich? 🤔💶

Das Budgetbegleitgesetz 2025 erlaubt Unternehmen eine einmalige steuerfreie Prämie bis zu 1.000 € pro Mitarbeiter:in. Klingt gut – ist aber nicht ohne Haken.

✅ Nur im Kalenderjahr 2025
✅ Bis 1.000 € steuerfrei – aber SV-pflichtig
✅ Betriebliche & sachliche Begründung nötig
✅ Keine Befreiung von DB, DZ, KommSt
✅ Hoher Dokumentationsaufwand & Prüfungsrisiko

➡️ Wir zeigen im Carousel, worauf Unternehmen achten müssen und geben praxisnahe Tipps.

💼 Unser Tipp:
Planen Sie rechtzeitig und lassen Sie die Abrechnung professionell prüfen – wir helfen gerne weiter.

Fragen? Wir helfen gerne weiter:
bau-lohnverrechnung.at 📞 05/7520580

04/07/2025

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