28/07/2026
📢 Wichtige Änderung für E-Mopeds ab Oktober 2026 🛵⚡
Ab dem 1. Oktober 2026 gelten in Österreich neue gesetzliche Vorschriften für bestimmte E-Mopeds der Klasse L1e-B. Fahrzeuge, die bisher unter bestimmten Voraussetzungen ähnlich wie Fahrräder genutzt werden konnten, werden künftig als Kraftfahrzeuge eingestuft.
Das bedeutet:
✅ Kennzeichenpflicht
✅ Gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung
✅ Führerschein erforderlich (z. B. Klasse AM oder höher)
✅ Helmpflicht
✅ Nutzung der Fahrbahn statt des Radwegs
Wer bereits ein betroffenes E-Moped besitzt oder die Anschaffung plant, sollte sich rechtzeitig mit den neuen Bestimmungen vertraut machen.
💡 Ich unterstütze dich gerne dabei! Gemeinsam finden wir die passende Versicherungslösung für deine Mobilität – kompetent, transparent und individuell.
📍 Du hast Fragen zur neuen Regelung oder benötigst eine Haftpflichtversicherung für dein E-Moped? Dann melde dich gerne bei mir.
Manuel Kreiner
Oberinspektor
📱 +43 676 8253 6258
📧 [email protected]
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