28/08/2026
🏠 Mieteinnahmen aus einer Wohnung in Alanya, Antalya oder Istanbul sind türkische Einkünfte.
Sie fallen deshalb nicht unter diese 20-Jahres-Befreiung.
Für Immobilieninvestoren sind andere Regeln wesentlich interessanter:
✓ Verkauf nach mehr als 5 Jahren: Bei privat gehaltenen Immobilien fällt der Verkaufsgewinn in der Türkei grundsätzlich nicht mehr unter die Einkommensteuer auf Wertsteigerungsgewinne.
✓ Mieteinnahmen: Der Einkommensteuertarif beginnt 2026 bei 15 %. Für Wohnraum gibt es zusätzlich einen jährlichen Freibetrag von 58.000 TL sowie – abhängig vom Einzelfall – abzugsfähige Kosten.
✓ Erbschaftsteuer: Regulär progressiv 1–10 %. Wer tatsächlich unter die neue 20-Jahres-Regel fällt, kann bei einem Erbfall innerhalb des Begünstigungszeitraums unter besonderen Voraussetzungen sogar von einem 1-%-Steuersatz profitieren.
✓ Deutschland–Türkei: Für deutsche Steuerresidenten muss zusätzlich das Doppelbesteuerungsabkommen berücksichtigt werden. Türkische Immobilieneinkünfte werden grundsätzlich in der Türkei besteuert und in Deutschland regelmäßig freigestellt – der Progressionsvorbehalt kann trotzdem eine Rolle spielen.
Genau deshalb lohnt es sich, bei Immobilieninvestments nicht mit Schlagworten wie „20 Jahre steuerfrei“ zu rechnen, sondern mit den Regeln, die auf die konkrete Immobilie und die persönliche Steueransässigkeit tatsächlich anwendbar sind.
Mit echten Zahlen planen – nicht mit Marketingversprechen.
DECKER REAL ESTATE
Deutschsprachige Immobilienberatung in der Türkei 🇩🇪🇹🇷
📍 Alanya · İzmir
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Stand: August 2026. Allgemeine Information, keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.
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