29/03/2024
Auch Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung werden gefördert. Die Zuständigkeiten der Fördermittelgeber wurden ab 2024 teilweise neu geordnet. Zuständig für die in der Tabelle gezeigten Förderungen ist das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).
Anträge können seit dem 01.01.24 gestellt werden. Die Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben für Gebäudehülle, Anlagentechnik sowie Heizungsoptimierung liegen bei 60.000 € je Wohneinheit, wenn iSFP vorliegt und bei 30.000 € je Wohneinheit ohne iSFP.
Die Übersicht aller Förderungen, die es für energetische Sanierung gibt, findet ihr unter: https://sohub.io/926j
0176 64959475