22/08/2021
Verkauf einer vermieteten Eigentumswohnung Teil 2
Aus diesem Gründen darf ein GbR-Gesellschafter einem Mieter drei Jahre lang nicht kündigen.
Erwirbt eine Personengesellschaft vermieteten Wohnraum, so kann sie zugunsten ihrer Gesellschafter Eigenbedarf geltend machen. Seit 2013 ist dabei jedoch eine dreijährige Kündigungssperrfrist zu beachten. Und die gilt ausnahmslos, wie der BGH jetzt bestätigt hat. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob sich der Eigenbedarf erst nach dem Kaufvertragsschluss ergibt.
Beispiele:
Alter
Das hohe Alter des Mieters stellt keinen Härtefall dar, der Mieter im besonderen Maß von einer Eigenbedarfskündigung schützt. Nur wenn weitere erschwerende Umstände wie z.B. Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Verwurzelung in der Umgebung hinzukommen, kann ein Härtefall angenommen werden.
Ausbildung
Ein Wohnungswechsel während des Ablegens des Examens, des Schreibens der Diplomarbeit oder während der Vorbereitung auf eine Prüfung im Rahmen einer beruflichen Ausbildung stellt eine Härte für den Mieter dar. Nicht nur für den Mieter selbst, sondern auch für die im Haushalt lebenden Personen.
Berufliche Gründe
Übt der Mieter in der gemieteten Wohnung mit Zustimmung des Vermieters eine berufliche Tätigkeit aus, kann eine Härte angenommen werden, wenn der Mieter durch seinen Auszug z. B. durch den Verlust von Kunden in seiner Berufsausübung erheblich beeinträchtigt wird.
Fehlender Ersatzwohnraum
Findet der Mieter nach einer Eigenbedarfskündigung keinen angemessenen Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen, obwohl er unmittelbar nach Zustellung der Kündigung alles in seiner Macht Stehende unternommen hat, stellt dies eine Härte dar, die ein Widerspruchsrecht und einen in der Regel befristeten Fortsetzungsanspruch begründet.
Krankheit
Ist der Mieter räumungsunfähig und ein Umzug würde ihn körperlich oder seelisch zu stark belasten oder der Umzug würde den Gesundheitszustand beeinträchtigen, würde der Umzug in eine neue Umgebung unzumutbar machen.
Lange Mietdauer
Eine lange Mietdauer stellt allein noch keinen Härtefall für den Mieter dar.
Nur wenn erschwerende Umstände wie z. B. Verwurzelung in der Umgebung hinzukommen, kann ein Härtefall angenommen werden.
Schulwechsel
Der Schulwechsel allein stellt noch keinen Härtefall dar. Ist jedoch der Erfolg des Schulabschlusses gefährdet, kann auch hier von einem Härtefall ausgegangen werden.
Schwangerschaft
Eine Schwangerschaft des Mieters oder einer Haushaltsangehörigen des Mieters stellt erst einen Härtefall dar, wenn sich der Umzug in den Zeitraum von 10 Wochen vor der Entbindung und auch einem angemessenen Zeitraum von ca. 10 Wochen nach der Niederkunft erstreckt.
VORSCHAU: Verkauf einer vermieteten Eigentumswohnung Teil 3
Voraussetzung einer Eigenbedarfskündigung
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