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12/12/2023
GKV-Beitragsstabilität entpuppt sich als TrugschlussDie Beiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung sind alles ande...
12/11/2023

GKV-Beitragsstabilität entpuppt sich als Trugschluss
Die Beiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung sind alles andere als stabil. Das ist das Ergebnis einer Studie des Wissenschaftlichen Instituts des PKV-Verbandes. Im Durchschnitt der letzten 20 Jahre stiegen sie nämlich um 3,2% jährlich – und damit höher als in der PKV. Doch 2024 werden auch viele PKV-Versicherte von deutlich steigenden Prämien betroffen sein.

Steigende Leistungsausgaben und der medizinische Fortschritt blähen die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) fortwährend auf. Hinzu kommt, dass mit deutlich höheren Gehalts- und Lohnabschlüssen im Gesundheitswesen – bekanntermaßen eine personalintensive Branche – ein weiterer Preistreiber auftreten wird. Wenig überraschend daher, dass Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vor wenigen Tagen bekannt gegeben hat, dass der Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2024 um 0,1% auf dann 1,7% ansteigen wird.

https://www.asscompact.de/nachrichten/gkv-beitragsstabilit%C3%A4t-entpuppt-sich-als-trugschluss

In eigener Sache:

Über 2 Millionen angeblich Asylberechtigte halten sich in Deutschland auf! Die Migrationspolitik lässt die Einreise von minderjährigen zu, die Anspruch auf Familienzusammenführung haben! In der Türkei und anderen Nhaoststaaten werden von über 40000 dortigen Bürgern die Krankenkosten übernommen, der Deutsche Michel zahlt es mit seinen GKV Beiträgen. Jeder Ausländer hier in Deutschland erhält kostenfreie gesundheitliche Versorgung! Ohne dass auch nur ein einziger Cent von denen in die GKV eingezahlt wird. Schluss damit- sämtliche Wartezimmer von Ärzten sind überfüllt mit Migranten die sich alle schön auf Deutschlands Kosten gesundpflegen und behandeln lassen. Und der deutsche Rentner, wenn er dann mal keine feste Nahrung mehr zu sich nehmen kann, weil sein Gebiss zerbrochen ist. Bekommt keinen Cent von der Krankenkasse!!!! Ihe müsst mal wirklich aufwachen hier in Deutschland!!

Die Beiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung sind alles andere als stabil. Das ist das Ergebnis einer Studie des Wissenschaftlichen Instituts des PKV-Verbandes. Im Durchschnitt der letzten 20 Jahre stiegen sie nämlich um 3,2% jährlich – und damit höher als in der PKV. Doch 2024 werden ...

https://vertragshilfe24.de/vertragspruefung-g-lebensversicherung/?rk=83c483414e3c4d0194bff26a40230533Versicherte rennen ...
10/10/2023

https://vertragshilfe24.de/vertragspruefung-g-lebensversicherung/?rk=83c483414e3c4d0194bff26a40230533

Versicherte rennen den Run-Off-Gesellschaften weg.
Erst wollten die Versicherungen ihre Versicherten loswerden. Immer mehr drehen jetzt den Spieß um.
In den letzten Jahren hatten immer mehr Lebensversicherungen keinen Bock mehr auf ihre Versicherten und haben ihre Verträge an Abwicklungsgesellschaften verkauft. Wir haben frühzeitig davor gewarnt, dass die Versicherten davon nichts Gutes zu erwarten haben. Und so häufen sich die Beschwerden ehemaliger Kunden von Generali, Delta Lloyd, ARAG Leben und Victoria derart, dass sogar das branchenfreundliche Handelsblatt mehrfach kritisch darüber berichtete.
Jetzt rennen die Versicherten in Scharen weg
Wie der Branchendienst Versicherungsbote meldet, lassen Hunderttausende von Versicherten sich das nicht gefallen und rennen jetzt ihrerseits den Abwicklungsgesellschaften weg. Bei der Victoria Versicherung beispielsweise verschwanden von 2020 bis Ende 2021 rund 50.000 Verträge. Bei der ehemaligen Generali waren es fast 202.000 Verträge, die „verschwanden“. Der Versicherungsbote vermutet: „Wohl unter anderem durch abgeschreckte Kunden“. Spitzenreiter ist die Ergo Lebensversicherung AG, Nachfolgerin der ehemals stolzen Hamburg-Mannheimer: Exakt 211.335 Hauptversicherungen weniger als 2020 waren Ende 2021 im Bestand.
Gut, wir wollen nicht übertreiben, viele der über eine halbe Million Verträge sind wahrscheinlich normal ausgelaufen. Aber wir wissen, dass viele Kunden verunsichert sind, wenn „ihre“ Gesellschaft kein Neugeschäft mehr anbietet. Wie erwähnt zu Recht.
Die zehn Gesellschaften mit den höchsten Verlusten:
Nürnberger Beamten minus 1.871, Basler Leben minus 5.160, Mannheimer Leben minus 5.904, Heidelberger Leben minus 7.505, Skandia minus 10.353, Bayerische Beamten minus 11.326, ARAG Leben minus 14.839, Signal Iduna minus 18.155, Delta Lloyd und Hamburger Leben minus 20.050. Victoria minus 50.654, Proxalto / Generali minus 201.690, Ergo minus 211.335.
Wenn Sie einen Vertrag bei einer dieser Gesellschaften im Schrank haben, dann sollten Sie jetzt überlegen, ob es für Sie ebenfalls vernünftig wäre, der Versicherung die Gefolgschaft aufzukündigen.
Raus aus der Dispofalle, retten Sie ihr Geld
In diesem Winter zittern Bundesbürger nicht nur vor Kälte, sondern vor den sprunghaft gestiegenen Kosten für Heizung und Strom. Viele gehen an ihre Rücklagen oder nehmen den teuren Dispokredit ihres Girokontos in Anspruch. Da sollte man lieber die alte Lebensversicherung zu Geld machen. Die wirft nämlich nur Minizinsen ab. Es ist zurzeit kaum etwas lukrativer, als keine Zinsen für den Dispo zahlen zu müssen.
Viele Kunden von Vertragshilfe24 sind überrascht, wie viel ihre Lebensversicherung wert ist, wenn sie professionell rückabgewickelt wird. Also sollten Sie mal ihren Vertrag aus dem Schrank holen und gleich hier auf der Website prüfen, ob Vertragshilfe24 ihn lukrativ rückabwickeln kann.
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Baufinanzierung mit Lebensversicherung: Tilgungsaussetzung oder TilgungsfalleBaufinanzierung - Die sinkende Überschussbe...
10/10/2023

Baufinanzierung mit Lebensversicherung: Tilgungsaussetzung oder Tilgungsfalle
Baufinanzierung - Die sinkende Überschussbeteiligung der Lebensversicherung nagt an der Substanz vieler Baufinanzierungen, die gegen Tilgungsaussetzung abgeschlossen wurden. Zum Vertragsablauf werfen die Policen zum Teil erheblich weniger Geld ab als die Bank haben will. Das Problem ist: Viele Häuslebauer wissen nichts von ihrem Unglück, weil sie die Jahresmitteilungen ihres Versicherers nicht aufmerksam lesen. Und weil viele Kreditberater nicht reagieren. Der Versicherungsbote rechnet.
Sollten Verbraucher Lebensversicherungen zur Baufinanzierung nutzen? AlexanderStein/Pixabay
„In den alten Zeiten, wo das Wünschen noch geholfen hat,...“, so beginnt das alte Märchen vom Froschkönig. In alten Zeiten, als Lebensversicherungen (LV) noch steuerfrei ausgezahlt wurden, konnte es sich lohnen, den Baukredit nicht laufend zu tilgen. Stattdessen sollte der Kredit nach etwa 30 Jahren auf einen Schlag glattgestellt werden. Mit einer LV-Police wurde hierfür angespart. Parallel zahlte der Bauherr Zinsen an die Bank; gleichbleibend hoch, denn es wurde ja jahrzehntelang kein Euro des Baukredits getilgt.
Steuerfreiheit hieß die Parole
Mit einer Lebensversicherung sparen statt den Hauskredit zu tilgen, konnte sich bis Ende 2004 lohnen. Bis dahin waren die Ablaufleistungen der Policen steuerfrei. Zudem konnten Häuslebauer die gleichbleibend hohen Hypothekenzinsen im Falle der Fremdnutzung zu Teilen dem Finanzamt aufhalsen. Jeder Einzelfall war ein steuerliches Rechenexempel, ob sich spätes tilgen lohnt oder nicht. Tatsächlich wurden die Lebensversicherungen zum Baukredit oft vor allem mit dem Argument des Steuersparens verkauft. Mit Folgen:
1.070 Euro bei der Bank
Hier eine Beispielrechnung: Ein Ehepaar hat Ende des Jahres 2000 ein Haus gebaut. Dafür brauchten die beiden Häuslebauer einen Bankkredit von 200.000 Euro; zu 5 Prozent
Zins. Damals war diese Kondition fast ein Schnäppchen, würden Powershopper sagen. Die Bank hätte für dieses Annuitäten-Darlehen jeden Monat 1.070 Euro für Zins und Tilgung verlangt. Nach 30 Jahren, also im Jahr 2030, wären die Eheleute schuldenfrei gewesen und die Bank bedient.
1083 Euro mit Versicherung
Stattdessen haben die Kunden dem Verkaufsdruck ihres Bankers nachgegeben und die Tilgung ausgesetzt. Und fortan für ihre 5 Prozent Zinsschuld jeden Monat 833 Euro an die Bank überwiesen. Zusätzlich kauften die Eheleute eine Lebensversicherung, die nach ebenfalls 30 Jahren die 200.000 Euro Kredit tilgen sollte: Monatsbeitrag 250 Euro. Gesamtkosten: 1.083 Euro.
Baufinanzierung: Aus 200.000 Hoffnung werden 60.000 Euro Schulden
Im Vergleich zum Bankdarlehen pur sehen die alternativen Monatsraten der Schuldner (1.070 oder 1083 Euro) fast wie ein Nullsummen-Spiel aus. Wenn die Lebensversicherung Wasser gehalten hätte und ihre Überschüsse stabil bei den damals deklarierten und in der Baufinanzierung kalkulierten sechs Prozent geblieben wären. Das sind sie aber nicht. Wenn die Police (typische Abschluss- und laufende Kosten berücksichtigt) statt sechs nur noch vier Prozent Überschussbeteiligung abbekommt, sinkt die Ablaufleistung nach 30 Jahren auf 140.000 Euro. Dann haben die Bauherren des Jahres 2000 im Jahr 2030 weiterhin 60.000 Euro Schulden.
Nach zehn Jahren hätten Häuslebauer oder Bankbetreuer handeln können Im Jahr 2010, nehmen wir an, hat der Kunde sein Darlehen bei der Bank verlängert, zu nur noch drei statt fünf Prozent Zins. Dies kostete ihn dann nur noch 500 Euro im Monat. Zusammen mit der Rate für die Tilgungspolice (250 Euro) hätte sich die Gesamtlast auf dem Bankkonto von vormals 1.083 auf 750 Euro reduziert: 333 Euro gespart. Monat für Monat. Hätte er diese 333 Euro verkonsumiert, ist das Ergebnis bekannt: Es bliebe bei 60.000 Euro Schulden im Jahr 2030.
Da dies nur ein Modell ist und wir zu realen Fällen nicht wissen, wer was getan hätte, hat der Versicherungsbote Siegfried Perini befragt. Der Bankkaufmann und langjährige Baufinanzierungs-Spezialist aus Neuhof im Raum Fulda sagt: „Die Kunden werden sich wundern, wenn die Modellrechnungen mit den versprochenen Renditen der Lebensversicherungen nicht aufgehen. Meine Erfahrung ist, dass die Kunden dem Berater vertrauten, der die tilgungsfreie Finanzierung damals gemacht hat und damals blind für Hinweise auf die Risiken solcher Konstrukte waren und auch heute noch blind sind.“
Prolongation: Gesparte Zinsen zum tilgen nutzen
Wir sind noch immer im Jahre 2010. Besser wäre es, wenn die Ersparnis des Kunden in seine Tilgungsversicherung geflossen wäre - oder direkt an die Bank, wenn Teiltilgung eingebaut worden wäre. Selbst wenn die Police von 2010 bis zum 2030 nur noch 4 Prozent Überschussbeteiligung bekommen hätte, stünde zum Ablauf der Zielbetrag von
200.000 Euro für die Bank bereit. Der Versicherungsnehmer hätte nur seine Police ab 2010 mit rund 420 Euro im Monat bedienen müssen.
Das sind im Vergleich zu den ersten zehn Versicherungsjahren nur 170 Euro Mehrbeitrag. Bei der Prolongation des Kredits im Jahr 2010 hat (oder hätte) der Häuslebesitzer aber bereits gut 330 Euro gespart, also noch rund 160 Euro monatlich in Reserve. Dieses Geld zusätzlich eigesetzt, wäre die Schuld gegenüber der Bank noch schneller zu tilgen gewesen. Baukredite, die wegen sinkender Überschüsse der Versicherer Not leiden, sind je nach Restlaufzeit der Verträge durchaus heilbar. Wenn der Schuldner oder sein Finanzberater (im Beispiel oben nach zehn Jahren Kreditzeit) das Richtige getan hätten.
Gleiches gilt auch für Unternehmensanschaffungen oder Investitionen, die als sogenannter Ballonkredit mit Hinterlegung einer Kapitalbildenen Lebensversicherung als Tilgungsinstrument mit Gesamttilgung zum Ablauf der Versicherung kreiert sind.
Was wirklich die allerwenigsten, ob nun Privatpersonen oder Unternehmer wissen:
Derzeit stehen 25 von sich noch am Markt befindlichen Versicherungsgesellschaften unter verschärfter Aufsicht der BaFin, der Aufsichtsbehörde für Finanzdienstleistungen und Banken. Weil sie sich in finanzieller Schieflage befinden. Sie können nämlich die vormals garantierten Renditen auf Grund der Marktlage nicht mehr gewährleisten. Wenn erst einmal die Verträge an sogenannte RUN OFF Gesellschaften verkauft werden, wie letztlich erst geschehen mit den Verträgen der Generali und der Generali Pensionslasse (150.000 laufende Verträge die alle aus der betrieblichen Altervorsorge stammen mit einem Kapitalwert von 2,8 Milliarden €) , kann das böse Folgen haben für die Kunden und Mitarbeiter von Unternehmen, die sich auf diese betriebliche Altervorsorge verlassen. Auch Unternehmen wie Landeslebenshilfe, Axa, Zurich, und einige mehr haben ihre laufenden Versicherungsverträge teilweise oder sogar komplett (Zurich) an Run Off Gesellschaften verkauft. Durchj den Verkauf gehen sämtliche Vermögenswerte und Vertragsabwicklungen über in diese Run Off Gesellschaften. Sämtliche Ansprüche gegenüber der Versicherung gehen ebenfalls an die Run Off Gesellschaft über. Die auf vielen Websites beschriebene angebliche Absicherung der Garantien und Renditen ist eine klare Falschdarlegung der entsprechenden angeblichen Verbraucherschutz Vereinigungen wie Stiftung Warentest oder die Verbraucherzentrale. Wussten Sie z. B. dass es Gesetze gibt, die Sie als Kunden solcher Versicherungen, bei drohender Insolvenz der Versicherung sogar zwingen, Ihre Beiträge weiter zu bezahlen, ohne auch nur einen Anspruch auf irgendwelche Leistung zu haben? Oder wussten Sie, dass es Ihnen als Kunden sogar gesetzlich untersagt werden kann, Ihre laufenden Verträge zu kündigen?

So heisst es Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG)
§ 314 Zahlungsverbot; Herabsetzung von Leistungen
VVG § 163 Prämien- und Leistungsänderung
VVG §16 Insolvenz des Versicherers
§ 89 - Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
neugefasst durch B. v. 17.12.1992 BGBl. 1993 I S. 2; zuletzt geändert durch Artikel 353 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; aufgehoben durch Artikel 3 Abs. 2 Nr. 1 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434
Geltung ab 01.04.1983; FNA: 7631-1 Versicherungsaufsichtsrecht
"(1) Ergibt sich bei der Prüfung der Geschäftsführung und der Vermögenslage eines Unternehmens, daß dieses für die Dauer nicht mehr imstande ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen, die Vermeidung des Insolvenzverfahrens aber zum Besten der Versicherten geboten erscheint, so kann die Aufsichtsbehörde das hierzu Erforderliche anordnen, auch die Vertreter des Unternehmens auffordern, binnen bestimmter Frist eine Änderung der Geschäftsgrundlagen oder sonst die Beseitigung der Mängel herbeizuführen. Alle Arten Zahlungen, besonders Versicherungsleistungen, Gewinnverteilungen und bei Lebensversicherungen der Rückkauf oder die Beleihung des Versicherungsscheins sowie Vorauszahlungen darauf, können zeitweilig verboten werden. Die Vorschriften der Insolvenzordnung zum Schutz von Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen sowie von dinglichen Sicherheiten der Zentralbanken und von Finanzsicherheiten finden entsprechend Anwendung.
(2) Unter der Voraussetzung in Absatz 1 Satz 1 kann die Aufsichtsbehörde, wenn nötig, die Verpflichtungen eines Lebensversicherungsunternehmens aus seinen Versicherungen dem Vermögensstand entsprechend herabsetzen. Dabei kann die Aufsichtsbehörde ungleichmäßig verfahren, wenn es besondere Umstände rechtfertigen, namentlich wenn bei mehreren Gruppen von Versicherungen die Notlage des Unternehmens mehr in einer als in einer anderen begründet ist. Bei der Herabsetzung werden, soweit Deckungsrückstellungen der einzelnen Versicherungsverträge bestehen, zunächst die Deckungsrückstellungen herabgesetzt und danach die Versicherungssummen neu festgestellt, sonst diese unmittelbar herabgesetzt. Die Pflicht der Versicherungsnehmer, die Versicherungsentgelte in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen, wird durch die Herabsetzung nicht berührt.
(3) Die Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 können auf eine selbständige Abteilung des Sicherungsvermögens (§ 66 Abs. 7) beschränkt werden.
Artikel 353 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 353 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 8. September 2015 VAG § 12c, § 65, § 66, § 88a, § 116, § 118d, § 127, § 129
(7631-1)

Das Versicherungsaufsichtsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1992 (BGBl. 1993 I S. 2), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 7 des Gesetzes vom 12. Juni 2015 (BGBl. I S. 926) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In § 12c Absatz 2, § 65 Absatz 2, § 66 Absatz 3b Satz 5, § 88a Absatz 1 Satz 3, § 116 Absatz 2 und § 118d Absatz 2 wird jeweils das Wort „Justiz" durch die Wörter „Justiz und für Verbraucherschutz" ersetzt.

2. In § 127 Absatz 1 Satz 1 und § 129 Absatz 6 Satz 1 werden jeweils die Wörter „Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" durch die Wörter „Justiz und für Verbraucherschutz" ersetzt.

DAs muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen:
Alle Arten von Zahlungen, besonders Versicherungsleistungen, Gewinnverteilungen und bei Lebensversicherungen der Rückkauf oder die Beleihung des Versicherungsscheins sowie Vorauszahlungen darauf, können zeitweilig verboten werden.

Weiter heisst es:
Unter der Voraussetzung nach Absatz 1 Satz 1 kann die Aufsichtsbehörde, wenn nötig, die Verpflichtungen eines Lebensversicherungsunternehmens aus seinen Versicherungen dem Vermögensstand entsprechend herabsetzen. Dabei kann die Aufsichtsbehörde ungleichmäßig verfahren, wenn besondere Umstände dies rechtfertigen, insbesondere, wenn bei mehreren Gruppen von Versicherungen die Notlage des Unternehmens mehr in einer Gruppe als in einer anderen Gruppe begründet ist. Bei der Herabsetzung werden, soweit Deckungsrückstellungen der einzelnen Versicherungsverträge bestehen, zunächst die Deckungsrückstellungen herabgesetzt und danach die Versicherungssummen neu festgestellt; ist dies nicht möglich, werden die Versicherungssummen unmittelbar herabgesetzt.
Die Pflicht der Versicherungsnehmer, die Versicherungsentgelte in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen, wird durch die Herabsetzung nicht berührt.
Das bedeutet für Sie als Versicherungsnehmer folgendes:
1)Trotzdem Sie keine Leistungen zu erwarten haben, sind Sie verpflichtet ihre Beiträge weiter zu bezahlen bis zum regulären Vertragsende.


2)Auch wenn Sie vorher eine Beitragsfreistellung der Versicherung beantragt haben, wird diese per Gesetz wieder aufgehoben und Sie sind zur weiteren Zahlung der Beiträge verpflichtet.

3)Auch wenn es im Vertrag anders steht, siehe Garantie etc. werden per Gesetz und Anordnung, wenn es die BaFin für nötig hält, die vertraglich festgelegten Leistungen verringert, Auszahlungen werden gestoppt.


4)Sollte Ihre Versicherung pleite gehen, können ihre Beiträge bis zum regulären Vertragsende sogar per Gerichtsvollzieher gepfändet werden, weil diese zur Insolvenzmasse gehören und zu den einforderbaren Forderungen gehören und zur Tilgung von Verbindlichkeiten des Unternehmens eingesetzt werden müssen.
Sie müssen also Ihre Beiträge weiterzaheln, erhalten keine Leistungen und werden sogar daran gehindert aus solchen Verträgen auszusteigen, nur um eine Insolvent des Versicherungsunternehmens zu verhindern! Krass!

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Viele Ärzte haben in der Vergangenheit ihre Praxis mit einer toxischen Kombination finanziert ❗ Tilgungsfreies Darlehen, Zinszahlung am Ende der Laufzeit und endfällige Lebensversicherung. 🚫

05/10/2023

Beamte und Pensionäre müssen sich in der privaten Pflegeversicherung auf deutliche Beitragserhöhungen einstellen. Demnach sollen die Beiträge 2024 um durchschnittlich 21 Prozent steigen, wie der PKV-Verband dem Handelsblatt mitteilte.

Was Kunden der Generali Pensions­kasse jetzt wissen müssenDie Generali Deutsch­land Pensions­kasse verkauft 150 000 Betr...
04/10/2023

Was Kunden der Generali Pensions­kasse jetzt wissen müssen

Die Generali Deutsch­land Pensions­kasse verkauft 150 000 Betriebs­renten­verträge deutscher Kunden an einen Abwickler. Hier beant­worten wir die wichtigsten Fragen.

Versicherer wie Axa, Zurich und Generali verkaufen ihre Lebensversicherungsbestände. Was bedeutet das für die Kunden?

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03/10/2023

Wir suchen bundesweit Tippgeber auf nebenberuflicher Basis. Kein Festgehalt! Reine Provisionsbasis!
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24/09/2023

Anbieter verkauft Lebensversicherung - solche Übertragungen passieren derzeit häufiger.
Wurde Ihre Lebensversicherung verkauft?

Haben Sie vor Jahren eine Lebensversicherung (LV) abgeschlossen? Und nun erfahren Sie plötzlich, dass Ihr Versicherer Ihren Lebensversicherungsvertrag weiterverkauft hat? Dann sollten Sie genau aufpassen, was mit Ihrem Vertrag beziehungsweise Ihrer zusätzlichen Altersvorsorge passiert.

Grundsätzlich gilt bei solchen Millionen-Deals (im Fachjargon »Run-Off« genannt): Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) muss zustimmen.

Auch gut für die Kundinnen und Kunden: Die Behörde ist gesetzlich verpflichtet zu prüfen, ob der neue Vertragspartner alle Pflichten aus den übernommenen Verträgen zuverlässig erfüllen kann. Sie und andere Kunden dürfen also nicht schlechter gestellt werden als bisher.

Wir empfehlen deshalb:

Sie sollten zunächst einmal Ruhe bewahren und Ihren Vertrag nicht vorschnell kündigen.
Vorzeitige Kündigungen sind außerdem häufig mit deutlichen Einbußen verbunden. Es kann passieren, dass Kunden auch nach vielen Jahren der Einzahlung dann weniger zurückbekommen, als an Beiträgen geleistet wurde.

Lassen Sie Prüfen, ob wir Ihr Geld retten können, besuchen Sie unser kostenfreies Webinar " So retten Sie Ihr Geld- Wir holen das doppelte aus Ihren Lebensversicherungen heraus!" Verlieren Sie keine Zeit, denn für eine gute Altersvorsorge haben Sie nur einmal die Chance. Werfen Sie nicht weiter Ihr Geld zum Fenster raus, sonst droht Ihnen bei Renteneintritt die Altersarmut.

https://vertragshilfe24.de/kunden-webinar/?id=ZK7TB81S32&rk=83c483414e3c4d0194bff26a40230533
Erfahren Sie in diesem kostenlosen Webinar, wie wir Ihr Geld vor dem legalen Betrug schützen und wie Sie sich erfolgreich von Ihren unrentablen Kapitalanlageprodukten trennen.

Deshalb sollten Sie sich jetzt
von Ihrer Lebensversicherung trennen!

Sollten Sie bisher auf eine Lebensversicherung vertraut haben, werden Sie spätestens nach dem Webinar erkennen, dass dies große Risiken mit sich bringt.

Investieren Sie eine knappe Stunde Zeit und erfahren Sie, warum die Lebensversicherung ein Auslaufmodell ist und was Sie tun können, um sich gewinnbringend von ihr zu trennen.

Diese Informationen erwarten Sie:

🚫 Warum Lebensversicherungen für den Sparer “legaler Betrug” sind.
✅ Welche Vorgehensweise wir erfolgreich bereits über 60.000-mal angewendet haben, um das massive Problem der “Geldvernichtung” zu lösen.
✅ Wie wir es geschafft haben, ca. 500 Millionen Euro aus unrentablen Kapitalanlagen für unsere Kunden herauszuholen.

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24/09/2023

Lebensversicherer in Schieflage: Bafin verschärft Kontrolle

Ein Viertel der deutschen Lebensversicherungsgesellschaften stecken laut Bundesfinanzaufsicht Bafin in einer finanziellen Schieflage. Müssen sich Millionen Sparer nun Sorgen um ihr Geld machen?

Aktuell laufen rund 82 Millionen Lebensversicherungsverträge. Diese Form der Geldanlage ist deshalb so beliebt, weil sie als besonders sicher gilt. Doch das hat sich durch die seit etwa zwölf Jahren anhaltende Notenbankpolitik der extrem niedrigen Zinsen geändert: Die Versicherer können die in früheren Jahren garantierten Zinsen kaum noch erwirtschaften und stehen laut Bafin vor großen Herausforderungen.

Durch die regulatorischen Anforderungen wegen Solvency II werden die Lebensversicherer noch zusätzlich belastet. Diese Bestimmungen fordern eine höhere Eigenkapitalquote, die durch Unternehmensgewinne aufgebaut werden muss. Diese Gewinne stehen dann den Kunden nicht als Boni oder Überschüsse zur Verfügung. Zwar hat sich die Berechnungsformel ab 2018 für die Zinsrückstellungen etwas geändert. Aber dies führt nur zur Stabilisierung, nicht zu einer Verbesserung der Situation.

Deshalb hat die Bundesfinanzaufsicht Bafin rund 20 von etwa 80 Lebensversicherungsgesellschaften unter intensivierte Aufsicht gestellt, weil sie langfristig finanzielle Schwierigkeiten befürchten. Bereits seit 2020 befinden sich 36 der 135 Pensionskassen unter intensivierter Aufsicht durch die Bafin.
Versicherer in Not: Was tun?

Das Schlechteste, was Sparer nun tun könnten, wäre, ihren Versicherungsvertrag zu kündigen, denn eine Kündigung ist immer mit Verlusten verbunden.

Wir zeigen Ihnen einen Weg aus diesem Dilemma, lassen Sie prüfen, ob Sie Ihren Vertrag nicht ohne große Verluste rückabwickeln lassen können und retten Sie damit Ihr Geld!.

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24/09/2023

Fürs Alter vorsorgen – Millionen Deutsche machen DAS falsch | justETF
"Die Versicherungslobby hat ein großes Werk getan", findet Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Denn Millionen Deutsche haben mit einer Versicherung fürs Alter vorgesorgt, die ihnen nichts bringt. Warum und was du stattdessen tun kannst, um später dein Leben genießen zu können, verrät BdV-Vorständin Bianca Boss im justETF Talk.

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