09/09/2026
„Zahlbar binnen 14 Tagen.“ Sagt Ihre Rechnung. Das Gesetz hebt kurz die Augenbraue. 🤨📜
Sie schreiben ein Zahlungsziel von 14 Tagen auf die Rechnung. An Tag 15 ist kein Geld da und Sie denken: „Prima, der Kunde ist jetzt automatisch im Verzug!“
Tja. Das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 286 BGB) reagiert darauf manchmal wie eine Behörde am Freitagnachmittag: Nicht alles, was Sie einseitig auf ein Papier drucken, hat rechtlich Wirkung.
Sie können auch „Bitte kein Regen!“ auf den Briefkopf schreiben – am Wetter ändert das rein gar nichts. Ein einseitig aufgedrucktes Datum setzt Privatkunden nicht automatisch ohne Mahnung in Verzug. Wer hier voreilig Verzugskosten ansetzt, baut sein Mahnwesen auf juristischem Wackelpudding auf. 🎬👇
📌 So machen Sie es von Anfang an rechtssicher:
1️⃣ Frühzeitig vereinbaren: Verankern Sie fixe Zahlungsziele am besten direkt im Vertrag, im bestätigten Angebot oder in wirksam eingebundenen AGB.
2️⃣ Die 30-Tage-Regel nutzen: Bei Verbrauchern greift der automatische Verzug nach 30 Tagen (§ 286 Abs. 3 BGB) nur dann ohne Mahnung, wenn Sie auf diese Rechtsfolge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen haben.
3️⃣ Fälligkeit sauber prüfen: Buchen Sie Mahngebühren nicht blind ab Tag 15 ein, wenn die rechtliche Grundlage wackelt.
🤝 Wir prüfen die Rechtsgrundlage – Sie behalten den Überblick.
Bevor Sie Zeit und Nerven an unvollständige Fristen verschwenden: Übergeben Sie Ihre Fälle unkompliziert per Excel, API oder über unser Online-Portal. Wir prüfen die Verzugsvoraussetzungen sauber und geräuschlos. Transparenter 24/7-Einblick inklusive.
📩 Fälligkeit unklar? Schicken Sie mir Ihre Rechnung zur Prüfung: [email protected]
💬 Hand aufs Herz:
Nutzen Sie den gesetzlichen 30-Tage-Hinweis bereits auf Ihren Verbraucherrechnungen oder haben Sie bisher nur ein einseitiges Zahlungsziel abgedruckt? Schreiben Sie es in die Kommentare! 👇