25/05/2023
Ob Beihilfe- oder Heilfürsorgeanspruch: Auch Polizeibeamte sind nicht vollumfänglich durch den Staat versorgt und müssen sich zusätzlich um eine private Absicherung kümmern.
Doch nicht nur der Bund und jedes Bundesland haben eine eigene Verordnung, welche die Absicherung regelt: Jeder Mensch bringt – abhängig vom Alter, der persönlichen Krankheitsgeschichte, der Familiensituation und individuellen Wünschen – andere Voraussetzungen für seinen mit. Deswegen gibt es bei Polizeiversicherungen keine Universallösung!
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