14/08/2023
Die Sommerferien sind vorbei und die Steuerämter und Gerichte waren nicht untätig. Eine wichtige Neuerung aus dem Kanton Aargau: Bisher wurde die Grundstückgewinnsteuer bei Rechtsgeschäften (Kauf, Schenkung, etc.) unter Verwandten in gerader Linie aufgeschoben. Das ist ab dem 01. Juli 2023 nicht mehr automatisch so.
Gerne berate ich Sie bezüglich möglicher Steuerfolgen und wie man trotzdem weiterhin von einem Aufschub profitieren kann. Wie immer gilt: Eine Beratung sollte unbedingt vor Abschluss des Vertrags stattfinden! Ich freue mich, von Ihnen zu hören. Einfach, kompetent, digital.
Photo by Tierra Mallorca on Unsplash