ZVB Zink Versicherungsbüro

ZVB Zink Versicherungsbüro Wir sind ein Versicherungsmaklerbüro mit über 30-jähriger Erfahrung. Unsere bestens ausgebildeten Mitarbeiter beraten Sie gerne!

Das Versicherungsbüro Zink wurde bereits 1987 gegründet und war somit das erste unabhängige Versicherungsmaklerbüro im Bezirk Weiz. Unsere langjährige Erfahrung in diesem Dienstleistungsbereich, sowie in allen Vertrags- und Schadensangelegenheiten, kommt den vielen Kunden zugute.

04/09/2026
🍷 WEIN & FINANZEN – Genuss trifft Wissen!Freuen Sie sich auf einen genussvollen Abend mit 6 ausgewählten Weinen und 5 sp...
14/08/2026

🍷 WEIN & FINANZEN – Genuss trifft Wissen!

Freuen Sie sich auf einen genussvollen Abend mit 6 ausgewählten Weinen und 5 spannenden Impulsvorträgen rund um Versicherungen, Gold, Finanzierungen, Anlegerwohnungen und Veranlagungen.

📅 23. Oktober 2026
🕕 ab 18:00 Uhr
📍 Weingut Michael, Weiz – Mitterdorf an der Raab
💶 Kostenbeitrag: 33 € pro Person

Zum Abschluss erwartet Sie eine gemeinsame Jause in gemütlicher Atmosphäre und Zeit für persönliche Gespräche mit dem Experten-Team.

👉 Jetzt online anmelden – wir freuen uns auf Sie!

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14/08/2026

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Freuen Sie sich auf einen genussvollen Abend mit 6 ausgewählten Weinen und 5 spannenden Impulsvorträgen rund um Versicherungen, Gold, Finanzierungen, Anlegerwohnungen und Veranlagungen.

📅 23. Oktober 2026
🕕 ab 18:00 Uhr
📍 Weingut Michael, Weiz – Mitterdorf an der Raab
💶 Kostenbeitrag: 33 € pro Person

Zum Abschluss erwartet Sie eine gemeinsame Jause in gemütlicher Atmosphäre und Zeit für persönliche Gespräche mit dem Experten-Team

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Alkohol am Steuer: Welche Folgen drohen für den Versicherungsschutz?Alkohol am Steuer kann nicht nur zu Geldstrafen und ...
31/07/2026

Alkohol am Steuer: Welche Folgen drohen für den Versicherungsschutz?

Alkohol am Steuer kann nicht nur zu Geldstrafen und dem Entzug des Führerscheins führen, sondern auch den Versicherungsschutz gefährden.
Wird nach einem Unfall eine Alkoholbeeinträchtigung behördlich oder gerichtlich festgestellt, sind Schäden am eigenen Fahrzeug in der Kaskoversicherung in der Regel nicht gedeckt.
Auch die Rechtsschutzversicherung kann ihre Leistung verweigern.
Grundlage dafür ist der versicherungsrechtliche Grundsatz, dass ein Versicherungsfall nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden darf (§ 61 VersVG).
In der Kfz-Haftpflichtversicherung kann der Versicherer trotz Schadenersatz an den Unfallgegner einen Teil der Kosten vom Versicherungsnehmer zurückfordern. Bei einer Obliegenheitsverletzung – etwa dem Lenken eines Fahrzeugs in alkoholisiertem Zustand – beträgt der Regress bis zu 11.000 Euro, bei mehreren Verstößen insgesamt bis zu 22.000 Euro.
Nach § 5 StVO gilt eine Person ab 0,8 Promille jedenfalls als beeinträchtigt. Aber auch unterhalb dieser Grenze kann eine Fahruntüchtigkeit vorliegen, etwa in Verbindung mit Übermüdung oder Medikamenten.
Besteht jedoch kein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Alkoholisierung und dem Unfall – beispielsweise bei einem technischen Defekt oder dem alleinigen Verschulden eines anderen Verkehrsteilnehmers –, bleibt der Versicherungsschutz grundsätzlich bestehen.

Fazit: Wer alkoholisiert fährt, riskiert neben rechtlichen Konsequenzen auch erhebliche finanzielle Nachteile. Deshalb gilt: Nach Alkoholgenuss das Auto stehen lassen.

Sicher versichert in den Sommerurlaub!Endlich Urlaub!Damit die schönste Zeit des Jahres unbeschwert bleibt, lohnt sich v...
07/07/2026

Sicher versichert in den Sommerurlaub!

Endlich Urlaub!
Damit die schönste Zeit des Jahres unbeschwert bleibt, lohnt sich vor der Abreise ein kurzer Blick auf den Versicherungsschutz.
Wer ins Ausland reist, sollte unbedingt an eine Auslandsreise-Krankenversicherung denken. Sie übernimmt je nach Vertrag Kosten für medizinische Behandlungen und einen notwendigen Rücktransport nach Österreich – Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung oft nicht oder nur teilweise gedeckt sind.
Auch eine Reisestornoversicherung kann sinnvoll sein, wenn die Reise aufgrund einer Erkrankung oder eines anderen versicherten Ereignisses nicht angetreten werden kann oder vorzeitig beendet werden muss.

Bei einer Anreise mit dem Auto empfiehlt es sich, den Geltungsbereich der Kfz-Versicherung sowie die Leistungen eines Schutzbriefes zu prüfen. Im Pannenfall kann dieser schnelle Hilfe organisieren und hohe Zusatzkosten vermeiden.

Unser Tipp: Kontrollieren Sie vor Reisebeginn Ihre Polizzen, speichern Sie wichtige Notrufnummern im Handy und nehmen Sie Ihre Versicherungsdaten mit. Mit dem passenden Versicherungsschutz steht einem entspannten Sommerurlaub nichts mehr im Weg.

09/06/2026

Internationale Versicherungskarte (IVK)
Die Internationale Versicherungskarte, früher als „Grüne Karte“ bekannt, ist ein wichtiges Dokument im internationalen Straßenverkehr. Sie dient als Nachweis dafür, dass für ein Kraftfahrzeug eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Besonders bei Fahrten ins Ausland kann sie von großer Bedeutung sein.

Zweck der Internationalen Versicherungskarte:
Die Internationale Versicherungskarte bestätigt, dass ein Fahrzeughalter über den erforderlichen Versicherungsschutz verfügt. Im Falle eines Verkehrsunfalls erleichtert sie die Schadensabwicklung zwischen den beteiligten Parteien und den Versicherungsunternehmen verschiedener Länder.

Bedeutung bei Auslandsreisen
Innerhalb vieler europäischer Staaten ist die Mitführung der Internationalen Versicherungskarte nicht mehr verpflichtend. Dennoch wird empfohlen, sie stets im Fahrzeug mitzuführen. In einigen Ländern außerhalb der Europäischen Union kann die Vorlage der Karte bei Grenzübertritten oder Verkehrskontrollen erforderlich sein.
Vorteile
Die Internationale Versicherungskarte bietet mehrere Vorteile:
• Einfacher Nachweis des Versicherungsschutzes
• Schnellere Schadensregulierung im Ausland
• Vermeidung von Missverständnissen bei Verkehrsunfällen
• Unterstützung bei behördlichen Kontrollen
Fazit
Die Internationale Versicherungskarte ist ein nützliches Dokument für alle Fahrzeughalter, die mit ihrem Fahrzeug ins Ausland reisen. Obwohl sie in vielen Ländern nicht mehr verpflichtend ist, erleichtert sie die Kommunikation mit Behörden und Versicherungen und trägt zu einer reibungslosen Schadensabwicklung bei.
Nach aktuellen Angaben wird das Mitführen insbesondere in folgenden Ländern als verpflichtend bzw. für die Einreise erforderlich genannt:
• Bosnien und Herzegowina
• Nordmazedonien
• Montenegro
• Moldau
• Ukraine
• Türkei (wird von vielen Versicherern als Pflichtland genannt)

Adresse

Südtiroler Platz 7
Fresen
8184ANGER

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:30
Dienstag 08:30 - 12:30
Mittwoch 08:30 - 12:30
Donnerstag 08:30 - 12:30
Freitag 08:30 - 12:30

Telefon

+4331753120

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